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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Malik Holfert, Frankfurter Straße 141b, 34121 Kassel (nachfolgend „holvt“) und ihren Auftraggebern über Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Marke, Automatisierung, Software, Visualisierung, Beratung sowie Betrieb und Wartung.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn holvt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von holvt sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder holvt einen Auftrag in Textform bestätigt.
  2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung. Beschreibungen auf der Website sind keine zugesicherten Eigenschaften.
  3. Die Erstellung von Websites, Gestaltungen, Softwarekomponenten und Automatisierungen erfolgt als Werkleistung, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Beratung, Prozessanalysen, Schulungen, Betrieb, Wartung und die Betreuung von Werbekampagnen erfolgen als Dienstleistung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist dabei nicht geschuldet.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei alle für die Leistung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge, Beispieldaten und Freigaben bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an allen gelieferten Inhalten wie Texten, Bildern, Logos und Daten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt holvt von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  3. Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 4 Änderungswünsche

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden in Textform vereinbart. Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind im Preis enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen und Zusatzleistungen berechnet holvt nach Aufwand oder nach gesondertem Angebot.

§ 5 Abnahme

  1. Werkleistungen nimmt der Auftraggeber ab, sobald holvt die Fertigstellung anzeigt. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
  2. holvt kann angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen, soweit das Angebot dies vorsieht.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
  4. Kosten für Leistungen Dritter, die für den Auftraggeber genutzt oder beauftragt werden, etwa Hosting, Domains, Lizenzen, Schnittstellen oder Werbebudgets, trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Weitergehende Rechte, etwa ausschließliche Rechte oder die Herausgabe offener Gestaltungsdateien und Quellcodes, bedürfen einer Vereinbarung im Angebot.
  2. Entwürfe, Konzepte und nicht umgesetzte Varianten verbleiben bei holvt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Für eingesetzte Komponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Software, Schriften und Bildmaterial, gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig.
  4. holvt darf den Auftraggeber und das Projekt als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden dabei nicht offengelegt.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Bei Mängeln einer Werkleistung leistet holvt nach eigener Wahl zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
  2. Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu beschreiben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, der Übernahme einer Garantie sowie für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
  4. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Aktualisierungen von Drittsystemen nach der Abnahme oder auf eine nicht vereinbarte Nutzungsumgebung zurückgehen.

§ 9 Haftung

  1. holvt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet holvt nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Automatisierung und KI-gestützte Funktionen

  1. Automatisierungen und KI-gestützte Funktionen unterstützen die Arbeit des Auftraggebers und ersetzen keine fachliche Prüfung. Berichte, erfasste Anfragen, Auswertungen und Antworten sind vor ihrer Verwendung vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben.
  2. Welche Daten verarbeitet werden, welche Dienste Dritter beteiligt sind und wo die Verarbeitung stattfindet, wird vor Projektbeginn festgelegt.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Verarbeitet holvt im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten und Prozessdaten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

§ 12 Laufende Leistungen und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Leistungen wie Betrieb, Wartung oder Kampagnenbetreuung ergeben sich aus dem Angebot. Ist nichts vereinbart, kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Für Werkleistungen gilt das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Kassel.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.